Wehren Sie sich gegen Stalking

Nervenaufreibend, kräftezerrend und krankmachend – das ist Stalking für Betroffene. Mit diesen Verhaltenstipps weisen Sie den Stalker zurück und sind den Nachstellungen bzw. Belästigungen nicht mehr schutzlos ausgeliefert.

In der Anfangsphase können viele oft nicht einschätzen, ob es sich um Stalking handelt. Meist ist es der Fall, wenn Sie ein ungutes Gefühl haben und unter den andauernden, unerwünschten Kontaktaufnahmen leiden. Nehmen Sie das ernst und schützen Sie sich.

Machen Sie dem Stalker bzw. der Stalkerin unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wollen. Weder heute, noch in Zukunft. Und das am besten in der Gegenwart von Zeugen. Vermeiden Sie Diskussionen oder ein vermeidlich klärendes Gespräch.

Holen Sie sich Unterstützung und sprechen Sie mit Ihrer Familie, Freunden, Kollegen und Nachbarn über die belastende Situation. Die so geschaffene Öffentlichkeit kann Sie zum einen schützen, Sie vor den Nachstellungen warnen und zum anderen Ihr Sicherheitsgefühl stärken.

Auch wenn es schwerfällt, sammeln Sie Beweismaterial. Das bedeutet: Dokumentieren Sie alle unerwünschten Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie ein Tagebuch, z.B. mit der App NO STALK. Hier können Sie jeden (versuchten) Kontakt notieren sowie die daraus entstandenen Auswirkungen. Neben Texteinträgen können Sie in der App auch Fotos, Tonaufnahmen, Videos oder Screenshots einfach und schnell als Beweis sichern.

Wenn Sie unter Telefonterror leiden, nutzen Sie technische Schutzmöglichkeiten. Legen Sie sich z.B. eine geheime Rufnummer zu, nutzen Sie einen Anrufbeantworter, um sich teilweise abzugrenzen und Beweise aufdringlicher Nachrichten zu sichern. Bei Cyber-Stalking über das Smartphone oder den PC schaffen eine neue E-Mail-Adresse und ein neuer Account in den sozialen Medien Abhilfe. Lassen Sie sich beraten, was technisch möglich ist.

Das können Sie in jeder Polizeidienststelle tun. Selbstverständlich kann Sie eine vertraute Person sowie ein Rechtsbeistand dahin begleiten. Es hat sich gezeigt, dass vor allem ein schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige oder Gefährderansprache häufig aufhören.

Stalking macht krank. Dieser Prozess ist anfangs schleichend. In vielen Fällen beginnt es mit Selbstzweifeln, Schuldgefühlen und Angst. Mit der Zeit leiden die Opfer zudem an Schlafstörungen, Panikattacken und Depressionen. Wenn auch Sie betroffen sind, lassen Sie sich helfen und begeben Sie sich in eine psychologische bzw. psychotraumatologische Behandlung. Ist Ihre Lebensqualität eingeschränkt, wird Ihnen das in einem Attest bescheinigt. Falls Sie von der stalkenden Person körperlich verletzt wurden, lassen Sie sich umgehend von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln. Auch hier werden Ihre Verletzungen in einem Attest dokumentiert. Das kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.

Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben. Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll. Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).

Erwirken Sie eine einstweilige Anordnung beim Amtsgericht. Gegen Stalking kann zivilrechtlich vorgegangen werden, zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht. Damit kann der stalkenden Person gerichtlich die Kontaktaufnahme untersagt und ein Näherungsverbot erteilt werden.

Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110. Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.