Stalking ist eine Straftat

Auflauern vor der Wohnung oder auf der Arbeit, ständige Nachstellungen oder permanente Anrufe – Stalking hat viele Formen und jeder Betroffene seine ganz eigene Leidensgeschichte. Der Begriff Stalking bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen sowie Belästigen eines Menschen über einen längeren Zeitraum. Betroffen sind größtenteils Frauen, über 80% aller Stalking-Opfer sind weiblich. Die Nachstellungen schränken nicht nur die Lebensqualität und den Alltag ein, sondern sorgen für ein Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins. Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund, Kollege oder Nachbar verbergen als auch ein völlig Unbekannter. Sein Ziel: Macht und Kontrolle über das Opfer zu erlangen und den Alltag des Betroffenen zu dominieren. Oft geht Stalking auch mit körperlicher oder sexualisierter Gewalt einher und kann Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.

Stalker sind sehr einfallsreich, um den Kontakt zu den Betroffenen zu halten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Häufige Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • Immer wiederkehrende Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder der Mailbox
  • Auflauern der betroffenen Person, beispielsweise vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit
  • Verfolgen der betroffenen Person auf dem Weg zur Arbeit, zu Freunden etc.
  • Massenhaftes Zusenden von SMS-Nachrichten, E-Mails, Briefen und Paketen
  • Warenbestellungen oder Vertragsabschlüsse auf den Namen des Betroffenen
  • Unerwünschte Geschenke (z.B. Blumen oder Stofftiere vor der Wohnungstür)
  • Drohungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen
  • Belästigung und Nötigung

Auch in der digitalen Welt bzw. den digitalen Medien ist man vor Stalking nicht sicher. Ob durch E-Mails, über Nachrichtendienste, Chats oder soziale Medien – die Anonymität im Internet senkt die Hemmschwelle der Stalker zusätzlich. Formen von Cyberstalking sind u.a.:

  • Permanentes Kontaktieren auf sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten, wie etwa Facebook oder WhatsApp
  • Verleumdung im Internet, im sozialen Umfeld oder auf der Arbeit
  • Veröffentlichen von privaten Informationen über eine Person gegen deren Willen, z.B. Onlinestellen privater Fotos
  • Identitätsdiebstahl

Auch wenn Stalking in vielen Fällen keine sichtbaren Spuren hinterlässt, reagieren die Betroffenen oft mit starken psychischen Belastungssymptomen. Das können u.a. Folgen für die Gesundheit, den Alltag und das Leben sein:

  • Schlafprobleme
  • Albträume
  • Magen-Darm-Probleme
  • Konzentrationsstörungen
  • Erhöhte Schreckhaftigkeit, Angst, Panikattacken
  • Depression
  • Herz- und Kreislaufstörungen
  • Einschränkungen der Privatkontakte und des Bewegungsfreiraumes
  • Verlust von Lebensfreude
  • Sozialer Rückzug
  • Generelles Misstrauen
  • Suizidgedanken
  • Finanzielle Mehrausgaben für Sicherheitseinrichtungen und Rechtsberatung
  • Verletzungen, als Folge körperlicher Angriffe
  • Sachbeschädigungen z.B. am Auto
  • Wechsel des Wohnortes

Allgemeines zum Thema STALKING:

  1. Warum braucht man die Dokumentation des Stalkings?
    Wer erfolgreich gegen einen Stalker vorgehen will, braucht Beweise, mit denen er zur Polizei gehen kann. Nur mit handfesten Belegen ist eine erfolgreiche Anzeige bei der Polizei möglich.
  2. Warum ist dazu ausgerechnet eine App nötig?
    Von Stalking Betroffene sollen die Möglichkeit haben, sofort agieren zu können. Oft entschuldigen die Opfer die Tat des Stalkers im Nachhinein: „Das war sicher Zufall, dass er dort war!“ „Eigentlich ist ja nichts passiert!“ oder „Ich habe überreagiert…“. Durch die direkte und unmittelbare Dokumentation wird eine authentische Beweissammlung ermöglicht.
  3. Was passiert, nachdem ich zur Polizei gegangen bin?
    Die Polizei wird die Daten erfassen und eine Anzeige anfertigen. Sie kann aber auch Kontakt mit dem Täter aufnehmen (Gefährderansprache). In vielen Fällen hört danach das Stalking auf. Sollte das Stalking nicht beendet werden, kann der Täter auch dann noch auf Basis der Daten angezeigt werden.
  4. Wie stellt man sicher, dass nicht jemand zu Unrecht bezichtigt wird?
    Indem die Mitarbeit der Polizei ein integraler Bestandteil der App ist. Die Polizei überprüft durch ihre Ermittlungen die Echtheit von Dokumenten oder Notrufen. Mit Hilfe der App werden Beweise gesammelt. Die Überführung des Täters und der Schuldspruch obliegen weiterhin der Polizeiarbeit und der Justiz.
  5. Was macht Stalking mit dem Betroffenen?
    Stalking ist eine erhebliche psychische Belastung für die Betroffenen. Das beginnt bei „einfachen“ körperlichen Folgen wie Kopf- und Magenschmerzen. Die psychischen Folgen reichen von Schlafstörungen, Albträumen, Panikattacken, Schreckhaftigkeit, Depressionen, Gereiztheit und Essstörungen bis hin zum Selbstmord. Auch auf das Sozialleben der Betroffenen kann Stalking enorme Auswirkungen haben. Häufig sind sie gezwungen, den Arbeitsplatz oder sogar den Wohnort zu wechseln, Paarbeziehungen scheitern, Freunde gehen verloren. Forscher haben herausgefunden, dass der Stress, dem Stalkingopfer ausgesetzt sind, den psychischen und physischen Belastungen von Überlebenden eines Flugzeugabsturzes gleicht.

Allgemeines zum Thema STALKING-APP:

  1. Warum braucht man die APP?
    Schätzungen gehen von etwa 600.000 bis 800.000 Stalking-Fällen jährlich aus (Dunkelziffer). Dabei sind 80% der Stalker männlich und 80% der Opfer weiblich. Aber nur 3% der Täter werden polizeilich erfasst. Das heißt: In 97% der Fälle passiert nichts. 582.000 Täter bleiben völlig unbehelligt. Oft, weil die Betroffenen nicht wissen, wie sie die Taten beweisen sollen. Die App wird also dringend gebraucht, um genau das zu ändern: Stalker sollen zur Verantwortung gezogen werden können.
  2. Für wen ist die APP?
    Für aktuelle und potenzielle Stalking-Betroffene, sowie für Menschen, die sich für das Thema interessieren, und die sich darüber informieren möchten.
  3. Was kann die APP?
    Die App besteht aus einem Informations-, einem Dokumentations- sowie einem Notfallmodul. Das Informationsmodul bietet alle relevanten Informationen zum Thema Stalking. Mit dem Dokumentationsmodul können alle Stalking-Aktivitäten (Fotos, Videos, Text- und Sprachnachrichten, Auflauern etc.) benutzerfreundlich mit dem Handy dokumentiert werden, um damit juristisch erfolgreich gegen den Stalker vorgehen zu können. Über den Notfall-Button können Betroffene im Falle einer direkten Bedrohung schnell und unkompliziert Hilfe holen.
  4. Wie hilft die APP dabei, dem Stalker das Handwerk zu legen?
    Indem sie die Aktivitäten zunächst beweiskräftig dokumentiert. Damit kann die/der Betroffene zur Polizei gehen. In 80% aller polizeilich erfassten Fälle hört das Stalking bereits nach der Anzeige oder Gefährderansprache auf.
  5. Warum entwickelt der WEISSE RING die APP?
    Ziel der App ist es, den Betroffenen konkret zu helfen, indem die Täter mit Hilfe der App dingfest gemacht werden. Zugleich sollen Betroffene in dem Gefühl gestärkt werden, aktiv etwas gegen den Täter tun zu können. Man ist nicht hilflos ausgeliefert, sondern kann sich wehren.
  6. Was kostet die APP?
    Nichts. Die App kann kostenfrei heruntergeladen werden.
  7. Was erhofft sich der WEISSE RING von der APP?
    Dass mehr von Stalking betroffene Menschen aktiv werden. Die Zahl der Stalking-Fälle soll signifikant gesenkt werden, indem die Stalking-Handlungen direkt und zeitnah auf dem Smartphone dokumentiert werden, um juristisch erfolgreich gegen den Stalker vorzugehen. Neben der Verbesserung der Beweislage soll damit auch die Anzeigenhäufigkeit gesteigert werden. Außerdem sollen Menschen dafür sensibilisiert werden, dass Stalking eine Straftat ist und für die Betroffenen eine nachhaltige Belastung darstellt.
  8. Wer bezahlt die APP?
    Die App ist als Leuchtturm-Projekt bei der Google.org Impact Challenge 2018 ausgezeichnet worden. Dadurch hat der WEISSE RING 250.000 Euro für die technische Entwicklung der App, für deren Bereitstellung über die verschiedenen App Stores, sowie für eine begleitende Kommunikationskampagne erhalten.
  9. Weiß die Polizei Bescheid?
    Im Rahmen der Kommunikationskampagne für die App wird auch die Polizei bundesweit informiert.
  10. Wer war an der APP-Entwicklung beteiligt?
    An der Entwicklung der App waren der WEISSE RING, die WEISSER RING Stiftung, die Polizei, ehemalige Stalking-Betroffene sowie die Firma Münch Impact für das IT-Development beteiligt.
  11. Gibt es Konkurrenz-Produkte?
    Nein. Zurzeit gibt es eine Reihe von Apps, die Teilaspekte der NO STALK App beinhalten oder eine Hilfe für Menschen in einer Bedrohungssituation darstellen. Eine auf die Bedürfnisse der Betroffenen und der Polizei zugeschnittene Lösung gibt es bislang nicht.
  12. Kann man die APP missbrauchen?
    Grundsätzlich kann diese App, wie fast alles in der Welt auch missbraucht werden. Mit Hilfe der App kann versucht werden, Fälle zu konstruieren, um jemanden als vermeintlichen Stalker zu denunzieren. Oder man benutzt in völlig harmlosen Situationen den Notfallbutton. Da die Polizei jedoch angehalten ist, die durch die App dokumentierten Stalking-Aktivitäten ebenso zu überprüfen wie eine Notfallsituation, wird sich ein solcher Missbrauch schnell aufklären. Man muss dazu klar sagen, dass auch die bislang empfohlene Dokumentation von Stalking-Aktivitäten in einem Tagebuch missbraucht werden kann. Doch während man in einem Tagebuch Anrufe, Belästigungen etc. fast ungeprüft behaupten kann, ist eine Fälschung im Rahmen der Dokumentation durch die App wesentlich schwieriger, da die App z.B. zwischen eingehenden und ausgehenden Anrufen oder Textnachrichten unterscheiden kann.
  13. Worin besteht der Benefit der NO STALK App im Gegensatz zu den anderen Apps, die es am Markt gibt?
    Es gibt auf dem Markt zwar Apps, die Stalking ermöglichen, aber keine App, die es Betroffenen möglich macht, sich zu wehren. Das ist der Benefit der NO STALK App: Die Opfer sind nicht hilflos ausgeliefert, sondern können selbst aktiv werden und etwas tun.
  14. Sind die Daten „gerichtsfest“?
    Ja, da sie – anders als z. B. ein Tagebuch – die eigentliche Tat unmittelbar dokumentieren. Allerdings gehört zu dieser Dokumentation auch, dass Betroffene deutlich machen, wie sie sich durch die Tat beeinträchtigt fühlen (Angst; wagt nicht, das Haus/die Wohnung zu verlassen; geht nicht zur Arbeit; etc.). Dies ist wichtig für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen.

Bedienung der NO STALK App:

  1. Wie funktioniert die APP?
    Sie sichert alle Daten, die das Stalking belegen: Mit der App können Betroffene Textnachrichten verfassen, Sprachmemos aufnehmen, Fotos oder Videos von Stalking-Handlungen erstellen. Auch ein Screenshot von beispielsweise dem Anrufprotokoll oder von WhatsApp-Chats ist möglich. Alle Dokumente können Betroffene kommentieren mit z.B. Angaben zu Zeugen. Die Daten werden mit einem Zeit- und Ortsstempel versehen, sofort verschlüsselt und in einem sicheren Rechenzentrum in Deutschland gespeichert.
  2. Wo/Wie bekomme ich die APP?
    Die App ist in allen üblichen App Stores für IOS und Android erhältlich, d.h. im App Store von Apple, im Google Play Store, bei Google Play etc.
  3. Wie kommen die Daten von der APP zur Polizei?
    Indem ich bei der Polizei vorstellig werde und der Polizei entweder meine Dateien zur Verfügung stelle, die über die Website www.nostalk.de entschlüsselt wurden oder indem ich die Daten im Beisein eines Polizeibeamten direkt auf der Website www.nostalk.de entschlüssele. Ich muss der Polizei mein Handy nicht überlassen, zumal die Daten nicht auf dem Handy gespeichert sind, sondern in einem sicheren Rechenzentrum in Deutschland.
  4. Wie lade ich meine Dateien herunter?
    Wenn Sie sich entschließen, zur Polizei oder zu einem Rechtsanwalt zu gehen, können Sie die mithilfe der App gesammelten Beweismittel herunterladen. Dazu rufen Sie die Website www.nostalk.de auf und melden sich im Login-Bereich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an, welche Sie für die Nutzung der NO STALK App verwenden. Nach dem Login wählen Sie den Zeitraum aus, der heruntergeladen werden soll und geben Ihren persönlichen Verschlüsselungscode ein (6 Wörter), den Sie bei der Anmeldung zur App erhalten haben.

Zum Thema Sicherheit:

  1. Wie sicher sind meine Daten?
    Die mit dem Handy gesammelten Daten werden automatisch verschlüsselt und in ein sicheres Rechenzentrum in Deutschland übertragen. Die Daten verbleiben nicht auf dem Smartphone. Die im Rechenzentrum liegenden Daten können nur vom Benutzer mit einem persönlichen Code-Schlüssel, den er bei der Anmeldung zur App erhalten hat, entschlüsselt werden. Weder der WEISSE RING noch Polizei oder Staatsanwaltschaft haben Zugang zu den Daten. Die entschlüsselten Daten können entweder auf einem USB-Stick der Polizei übergeben werden oder der Benutzer entschlüsselt seine Daten direkt im Beisein eines Polizeibeamten vor Ort. Die externe Sicherung im Rechenzentrum schützt vor dem Verlust der Daten, wenn z. B. das Handy gestohlen oder beschädigt wird.
  2. Wie sichert die APP meine Daten?
    Die App sichert die Daten nicht auf dem Handy, sondern in einem Rechenzentrum in Deutschland. Zugriff zu den dort gespeicherten Daten hat ausschließlich der Benutzer. Das heißt: Auch bei Verlust oder Diebstahl des Handys gehen die Daten nicht verloren.
  3. Wie funktioniert das Verschlüsselungs-Konzept?
    Sobald ein Datensatz auf dem Smartphone erstellt wurde, verschlüsselt die App direkt die erstellten Dateien. Diese werden dabei mit einem speziellen Datei-Schlüssel und dem Nutzer-Schlüssel verschlüsselt. Nach dem Verschlüsseln einer Datei legt die App auf dem Server einen Datensatz mit Meta-Daten und dem verschlüsselten Datei-Schlüssel an. Meta-Daten sind zum Beispiel das Dateiformat und Dateigröße etc. Anschließend wird versucht die Datei hochzuladen. Der Upload findet über HTTPS statt, also über eine per SSL gesicherte Verbindung. Abgebrochene Uploads (z.B. bei fehlender Internetverbindung) werden bei Wiedererlangung der Verbindung fortgeführt. Die Daten verweilen nur so lange auf dem Smartphone, bis sie erfolgreich hochgeladen wurden. Anschließend werden sie vom Smartphone gelöscht. Nach dem Upload auf dem Server werden die Daten in ihrem verschlüsselten Zustand gespeichert. Vor dem Herunterladen muss sich der Nutzer mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort auf der Webseite www.nostalk.de einloggen. Um die Dateien herunterladen zu können, muss er zusätzlich seinen geheimen Schlüssel eingeben, den er bei der ersten Anmeldung erhalten hat. Beim Herunterladen der Daten werden die verschlüsselten Dateien vom Server über HTTPS geladen. Für jede abgefragte Datei wird zuerst der auf dem Server gespeicherte Datei-Schlüssel mit Hilfe des Nutzer-Schlüssels entschlüsselt. Dieser Datei-Schlüssel wird dann genutzt, um die Datei zu entschlüsseln. Die so entschlüsselte Datei wird zu den anderen angeforderten Dateien in einer ZIP-Datei verpackt, die anschließend auf den Rechner des Nutzers heruntergeladen wird.
  4. Wie funktioniert das Verschlüsselungs-Konzept (Fachleute)?
    Bei der Registrierung eines neuen Accounts wird das private/public-Schlüsselpaar erzeugt. Zusätzlich wird ein geheimer Schlüssel aus einer Wordlist.txt mit einer Mindestlänge von 46 Zeichen erzeugt.
    Der private Schlüssel wird daraufhin mit Hilfe des geheimen Schlüssels AES 256 BCB verschlüsselt. Dabei werden folgende Parameter verwendet:
    – Mode = CBC
    – Padding = PKCS7
    – BlockSize = 128
    – KeySize = 256
    – Key = PKDF2 / HMACSHA512 / 1000 iterations / 32 length
    – Initialisation Vector = random
    – Salt = Öffentlicher Schlüssel im XML-Format
    Das Ergebnis davon wird Base64 encoded und zusammen mit dem IV (Initialisierungsvektor), welcher ebenfalls Base64 encoded wird zu einem String mit dem Trennzeichen „:“ zusammengeführt.
    Beim Abschluss der Registrierung werden folgende Daten an den Server gesendet:
    – Benutzer-ID
    – E-Mail
    – Passwort
    – Öffentlicher Schlüssel (XML)
    – Öffentlicher Schlüssel (PEM)
    – Der verschlüsselte, private Schlüssel

Bitte beachten Sie: Diese Seite bietet Ihnen Informationen und wichtige Tipps zum Thema Stalking. Dies stellt keine psychologische oder rechtliche Beratung dar!

 

Dem Täter Grenzen aufzeigen: Mithilfe der Polizei

Wenn Sie das Gefühl haben, unter Stalking zu leiden, ist Ihre erste Anlaufstelle die Polizei. Dort können Sie eine sogenannte Gefährderansprache durch die Polizeibeamten durchführen lassen. D.h. die Polizei wendet sich persönlich an den mutmaßlichen Stalker und klärt ihn in einem direkten Gespräch über die Folgen seines Verhaltens auf. Die Polizei erklärt ihm, was passiert, wenn er das Stalking nicht unterlässt, welche Strafen ihm drohen und welche Auswirkungen es auf die andere Person hat.

Zwei Wege, ein Ziel: Das Stalking stoppen

Als Betroffene/r haben Sie zwei Möglichkeiten, sich juristisch zu wehren: Sie können den straf- oder zivilrechtlichen Weg wählen. Was das konkret bedeutet, erklären wir Ihnen hier.

 

Zivilrecht & Stalking

 

Für Ihren Schutz: Der zivilrechtliche Weg

Das Recht ist auf Ihrer Seite. Ein erster juristischer Schritt, um sich gegen den Stalker und seine wiederholten Belästigungen im Zivilrecht zu wehren, kann eine einstweilige Verfügung sein. Damit werden dem Täter bestimmte Handlungen untersagt. Offiziell und mit Nachdruck, geregelt im Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Kurzfristig ist eine einstweilige Verfügung ein gutes Mittel, um einen gewissen Abstand zu erwirken. Den Antrag dafür stellen Sie beim jeweils zuständigen Amtsgericht am Wohnort, meist ist es das Familiengericht.

Schnell und offiziell: Die einstweilige Verfügung

Diese ist auch unter Begriffen wie einstweilige Anordnung, Kontaktverbot, Näherungsverbot oder Unterlassungsverfügung bekannt. Sie muss jedoch vom zuständigen Gericht bzw. der Rechtsantragsstelle im Eilverfahren, innerhalb kurzer Zeit genehmigt werden. Das Gute: Sie benötigen für den Erhalt einer Verfügung erst einmal keine Beweise. Dafür müssen Sie in einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft darlegen, was geschehen ist und warum Sie diese Schutz-Anordnung benötigen. Natürlich sind hier Beweise und eine entsprechende Dokumentation mehr als hilfreich, z.B. ein Stalking-Tagebuch wie mit der NO STALK App. Ebenso ist zu beachten, dass zum Erhalt einer einstweiligen Verfügung, keine strafbaren Handlungen wie z.B. eine Körperverletzung vorliegen darf. Hierbei reicht es, wenn bloße Drohungen oder harmlose Vorfälle aufgetreten sind.

Den Täter auf Abstand halten

Durch eine einstweilige Verfügung wird dem Stalker folgendes Verhalten verboten:

  • Der Täter darf die Wohnung der betroffenen Person nicht betreten.
  • Der Täter darf sich der Wohnung der/des Betroffenen nur bis zu einem vorab festgelegten Umkreis nähern.
  • Der Täter darf nicht die Orte aufsuchen, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält. Das umfasst z.B. den Arbeitsplatz, den Kindergarten oder die Schule und andere Einrichtungen.
  • Der Täter darf keinen Kontakt zur verletzten Person aufnehmen, weder per Telefon, Brief, E-Mail oder sonstige Mittel.
  • Der Täter darf kein Zusammentreffen mit dem Opfer herbeiführen. Sollte es zu einem unbeabsichtigten Treffen kommen, so hat sich der Täter direkt zu entfernen.

Jedes Nichtbefolgen hat Folgen

Falls der Stalker gegen die einstweilige Verfügung verstößt, macht er sich strafbar und es folgen Konsequenzen. Sie können jeden einzelnen Verstoß bei der Polizei anzeigen und außerdem beim Gericht einen Antrag auf Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft) stellen. Einzelne Verstöße werden meist nur mit geringen Strafen bzw. Zwangsmitteln belegt. Erst wenn sich die Verstöße bzw. Anträge häufen, steigen auch die Zwangsmittel und belasten den Täter spürbar, vor allem finanziell.

Strafrecht & Stalking

 

Ein gefährliches Paar: Stalking & weitere Straftaten

Seit 2007 steht Stalking unter Strafe. Der entsprechende Paragraph wurde vor kurzem nochmal verschärft. Jetzt macht sich ein Stalker schon strafbar, wenn sein Verhalten „geeignet“ ist, das Leben eines anderen „schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Ab wann ein tatsächlicher Straftatbestand beim Stalking vorliegt, entscheidet letztendlich die zuständige Staatsanwaltschaft. Dafür müssen nicht unbedingt alle Tatbestände erfüllt sein. Denn bei Stalking sind es oft kleine und nicht strafbare Handlungen, die sich zu einem großen Puzzle zusammenfügen. Man weiß, dass sich viele Täter an der Schwelle des Strafbaren bewegen und so den psychischen Druck auf ihre Opfer ausbauen. Stalking geht häufig mit anderen Straftaten Hand in Hand. Egal, was passiert – strafbares Verhalten sollten Sie sich auf gar keinen Fall gefallen lassen und unbedingt anzeigen. Das können Sie bei der örtlichen Polizei machen oder Sie formulieren die Anzeige selbst und schicken diese an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Körperverletzung

Ohrfeigen, Schläge oder Tritte: Körperliche Angriffe sind eine Straftat und bei Stalking-Fällen leider häufig vorzufinden. Oft ist es körperliche Gewalt gegen Frauen, ausgeübt vom ehemaligen Partner. Bei Männern ist dies seltener der Fall. Auch Verletzungen, die mittels anderer Gegenstände zugefügt werden, wie etwa durch Waffen oder Ähnliches, gehören in diesen Bereich. Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung geworden sind, machen Sie Fotos und wenden Sie sich umgehend an einen Arzt.

Sachbeschädigung

Zerstochene Autoreifen, beschmierte Wände oder eine eingetretene Haustür – Beschädigungen durch Stalker am Eigentum der Betroffenen sind keine Seltenheit. Auch gibt es immer wieder Fälle, in denen sogar das geliebte Haustier verletzt oder sogar getötet wird. Sollten Sie darunter leiden, erstatten Sie eine Anzeige.

Hausfriedensbruch

Die Wohnung bzw. das Haus der/des Betroffenen ist oft ein begehrtes Ziel für Stalker. Besonders, wenn die entsprechende Person nicht zuhause ist. Hausfriedensbruch ist das unerlaubte und vorab untersagte Betreten einer fremden Wohnung oder eines Grundstückes. Falls Sie so etwas vermuten, ist es sinnvoll, Kameras in der Wohnung aufzustellen. Sie helfen dabei, den Täter zu überführen, sind aber vielleicht nicht immer ganz zulässig.

Verleumdungen, üble Nachrede und Beleidigung

Obwohl sie nicht wehtun, richten sie immensen Schaden im Leben der Betroffenen an. Die Rede ist von übler Nachrede, Verleumdungen oder Beleidigungen. Betroffene können dadurch beispielsweise ihren Arbeitsplatz bzw. ihr Ansehen verlieren. Hier greifen die Gerichte durch, wenn derartige Vorkommnisse nachweisbar sind.

Nötigung und Bedrohung

Alles andere als harmlos. Sätze wie: „Ich bringe dich um“ oder „Wenn du das nicht tust, dann…“, sind eindeutige Drohungen, die bestraft werden können. Auch die Nötigung, also eine Person zu etwas zu zwingen oder sie einzusperren, stellt ein schwerwiegendes Delikt dar. Dagegen können Sie sich wehren.

Sexuelle Nötigung

Bittere Realität für viele: Sexuelle Nötigung umfasst jeden sexuellen Zwang, der gegen den Willen des Opfers vorgenommen wird. Sie liegt z.B. schon vor, wenn es um ein einfaches Anfassen geht, das ungewollt ist. Geht es jedoch noch weiter, kann es in einer Vergewaltigung enden. Zu einer sexuellen Nötigung zählt auch, wenn der Täter unweit des Stalkingopfers zu onanieren beginnt und die/den Betroffene/n belästigt. Schweigen Sie nicht, erstatten Sie Anzeige.

Pornografische Schriften verbreiten

Befremdlich und strafbar: In einigen Fällen wollen Stalker ihre sexuellen Fantasien zusammen mit der Auserwählten ausleben. Sie selbst geilen sich an diversen pornografischen Inhalten auf und teilen es mit dem überraschten Stalkingopfer – per Link über eine Mail oder in den sozialen Medien. Auch anzügliche Fotos werden verschickt oder obszöne Ansagen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wenn Sie unter solchen Anzüglichkeiten leiden, schämen Sie sich nicht, zur Polizei zu gehen. Nur so können Sie dem ein Ende bereiten.

Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches

Auch wenn das Ganze etwas abstrakt klingt, ist es sehr wichtig. Hier geht es um Eingriffe in den persönlichen Bereich des Menschen, um Informationen, die niemanden etwas angehen. Hierzu zählen z.B. Kontonummern, Pins, Gehaltszettel, Handynummern, Versicherungsdaten, etc. Stalker lauern den Betroffenen auf, beobachten, verfolgen sie und versuchen, diese persönlichen Daten zu erbeuten. Nicht nur finanziell kann hier ein großer Schaden entstehen.

Es ist passiert: Was tun nach einer Straftat?

Im Falle einer Straftat wenden Sie sich als erstes an die Polizei und erstatten Strafanzeige. Für einige Delikte, wie z.B. Beleidigungen muss ein Strafantrag gestellt werden, damit diese überhaupt verfolgt werden können. Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, alle Strafanzeigen aufzunehmen und entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Als Betroffener können Sie die Arbeit der Polizei unterstützen – mit genauen Angaben zum Täter, zur Tat, zum Ort und zur Zeit. Beweismittel helfen ebenso.

Wie geht es weiter?

Je nach Straftat ergreifen die Polizei und die Staatsanwaltschaft die notwendigen Maßnahmen. Bei schwerwiegenden Fällen kann beispielsweise ein Haftbefehl gegen den Täter ausgesprochen werden. Ansonsten drohen Geldstrafen, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung oder andere Maßnahmen. Wichtig zu wissen: Als Betroffene/r müssen Sie hier keine Kosten für die Verfahren tragen. Generell können Sie als Betroffene/r bei schwerwiegenden Delikten auch persönlich am Strafverfahren teilnehmen und eine sogenannte Nebenklage erheben. Sie sind dann neben der Staatsanwaltschaft der zweite Kläger und können vollen Einfluss auf den Prozess nehmen. Als Betroffene/r können sich hier vom Gericht einen Anwalt zuordnen lassen – ohne das Kosten dafür anfallen.

Hier geht es zum exaktem Wortlaut des Gesetzestext § 238 Nachstellung aus dem StGB(Strafgesetzbuch)